• KIT-WLAN@Home

  • Dieser Dienst ermöglicht es, exakt die gleichen WLAN Bedingungen wie im Campus in das Homeoffice zu transferieren. Dafür wird ein Remote Accesspoint (RAP) an das Heimnetzwerk angeschlossen, der dann automatisch einen verschlüsselten Tunnel zum WLAN Controller im Campus des KIT aufbaut und damit die gleichen SSIDs (KIT, eduroam) im Homeoffice ausstrahlt.

Allgemeines

Dieser Dienst ermöglicht es, exakt die gleichen WLAN Bedingungen wie im Campus in das Homeoffice zu transferieren. Dafür wird ein Access Point (Remote Access Point, RAP) an das Heimnetzwerk angeschlossen, der dann automatisch einen verschlüsselten Tunnel zum WLAN Controller im Campus des KIT aufbaut.

Schaubild über die Einrichtung von KIT-WLAN@HOME

Danach werden die gleichen SSIDs (KIT und eduroam) mit den gleichen Zugangsregelungen wie im Campus im Homeoffice ausgestrahlt. Um das eigene Heim WLAN nicht zu beeinträchtigen, werden die RAPs ausschließlich im 5 GHz Band betrieben.

Technische Voraussetzungen

Für die Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie einen Internetanschluss (DSL, LTE oder ähnliches) und eine freie Kabelanschlussmöglichkeit in Ihrem Heimnetzwerk. Sie können Ihr Heimnetzwerk auch durch den RAP (Remote Access Point) „durchschleifen“ oder „erweitern“, bedenken Sie aber bitte, dass bei einer Fehlfunktion des RAPs auch Ihr Heimnetzwerk bzw. der nachgelagerte Teil des Heimnetzwerkes nicht mehr funktionieren kann (siehe Installationsanleitung).

Ihr(e) WLAN Client(s) müssen 5 GHz fähig sein, der RAP sendet nicht im 2,4GHz-WLAN-Band!

Der RAP wird vom SCC ausgeliehen und bleibt Eigentum des SCC. Nach Beendigung der Nutzung des Dienstes, ist dieser unverzüglich dem SCC zurück zu geben.

Nutzungsbedingungen für Remote Access Points (RAP) im Homeoffice

  • Für die Nutzung von KIT-WLAN@Home gilt die IuK-Ordnung. Die folgenden Nutzungsbedingungen sind eine Ergänzung zur IuK-Ordnung für den Dienst KIT-WLAN@Home.
  • KIT-WLAN@home ist ein Dienst für KIT-Angehörige.
  • Der Dienst darf nur für die in der IuK definierte Zwecke zur Nutzung des KIT-Netzes eingesetzt werden.
  • Der RAP darf nicht an Dritte weitergegeben und die Nutzung duch Unbefugte muss augeschlossen werden.
  • Die Geräte sind Eigentum des KIT. Wird der Dienst nicht mehr benötigt, muss der RAP zurückgegeben werden. Ein Verlust ist unverzüglich zu melden.
  • Das KIT übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den RAP verursacht werden. Sollte ein RAP einen offensichtlichen Defekt haben, ist unverzüglich das WLAN-Team des SCC zu kontaktieren.
  • Der Nutzer willigt ein, dass die notwendigen Daten zur Nutzung des Dienstes während der Nutzung vom SCC gespeichert werden. Nach Ende der Nutzung des Dienstes werden die Daten des Nutzers innerhalb von 6 Monaten gelöscht.
  • Wird der RAP nicht innerhalb 4 Wochen nach dem Antrag abgeholt, werden die Nutzerdaten gelöscht und es muss ggf. ein neuer Antrag gestellt werden.

Beantragung eines Remote Access Points (RAP)

Bestellen

Die Beantragung eines Remote Access Points (RAP) kann nur durch den IT-Beauftragten (ITB) der Organisationseinheit erfolgen. Nach der Bearbeitung des Antrags erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail.

Abbestellen

Der Remote Access Point (RAP) muss beim SCC abgegeben werden. Damit ist die Nutzung des Dienstes beendet.

Abholung & Rückgabe

Derzeit bieten wir die Abholung des Remote Access Points nur am Campus Süd an.

Wenn Sie Ihren RAP-Antrag per Mail erhalten haben, können Sie den RAP zu den Abholzeiten beim WLAN-Team (Gebäude 20.20, Raum -102) abholen. Die Rückgabe von nicht mehr benötigten RAPs ist hier ebenfalls möglich.

Öffnungszeiten:

  • Donnerstag 10:00 bis 12:00 Uhr

Wenn sie nicht selbst zur Abholung kommen können, können sie einer/einem Kollegin/Kollegen eine Vollmacht für die Abholung ihres Remote Access Points (RAPs) ausstellen. Eine Vorlage für die Vollmacht finden sie hier.

Bei der Rückgabe ihres Remote Access Points erhalten sie eine schriftliche Rückgabebescheinigung.

Anleitungen

Installationsanleitung eines RAP

  • Diesen müssen Sie an einem freien Ethernetport in Ihrem Heimnetzwerk anschließen.
  • Bitte dafür nur den Ethernetport E0 (orangene Farbkennung auf dem Gerät) des RAPs verwenden!
  • An den restlichen Ports (je nach Modell E1-E4) des RAPs können Sie weitere Geräte aus Ihrem Homeoffice anschließen, z.B. einen PC oder Drucker.
  • Bitte achten Sie darauf keine „Schleife“ zu stecken, insbesondere den RAP nur mit einem Kabel an Ihr Heimnetzwerk zu verbinden, ansonsten wird Ihr Heimnetzwerk nicht mehr funktionieren.
  • Benutzen Sie zur Verbindung ausschließlich eines der vom SCC mitgelieferten Kabel.
  • Platzieren Sie den RAP so, dass er Ihr Homeoffice gut ausleuchtet, das kann in der Nähe Ihres WLAN Zugangspunktes für Ihr Heimnetzwerk sein. Dafür stehen Ihnen zwei Kabel mit unterschiedlichen Längen zur Verfügung.
  • Hinweis: Der RAP funkt ausschließlich im 5 GHz WLAN Band, sucht sich da einen freien Kanal und sollte Ihr „Heim“-WLAN in keinster Weise beeinträchtigen.
  • Sobald die linke LED des  RAPs aufhört zu blinken und grün leuchtet und die rechte LED grün blinkt, ist dieser funktionsfähig, d.h. er strahlt die SSIDs "KIT", "KIT-IoT" und "eduroam" ab, "KA-WLAN" und "KA-sWLAN" dürfen wir im Homeoffice nicht abstrahlen, da wir nicht wissen, wo das Gerät genau zum Einsatz kommt und diese SSIDs auf Karlsruhe beschränkt sind. (Dass die rechte LED grün blinkt ist normal und bedeutet, dass der RAP nur im 5GHz Band sendet).
  • Damit können Sie sich nun verbinden wie Sie es am Campus des KIT gewohnt sind. Insbesondere funktioniert auch der wifi2vlan Zugang, sofern dieser für Sie eingerichtet ist.

Das PDF mit Installationsinformationen zum Remote Access Point können Sie auch hier herunterladen.

Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig an den Support gestellte Fragen (FAQ) zu KIT-WLAN@Home.

Wie viel Strom verbaucht ein Remote-Access-Point (RAP)?

Ein RAP braucht maximal 14W wenn er mit Netzteil betrieben wird und 10W wenn er über PoE gespeist wird. Im Idle soll er maximal 4,5W verbrauchen.