• Planung, Koordinierung und Einkauf (SW,HW)

  • Die Beratung umfasst die Planung, Konzeption, ggf. Antragstellung und die Beschaffung von IT-Geräten und Software. Häufig übernimmt das SCC auch die komplette finanztechnische Abwicklung von Großprojekten im IT-Umfeld.

Planung, Koordinierung und Einkauf (SW, HW)

 

Leistungsbeschreibung

Die IT-Hardware und Softwarebeschaffungen aller Einrichtungen des KIT Campus Süd ab einer Investitionssumme von 5000 € unterliegen nach dem Landeshochschulgesetz  von Baden-Württemberg der Gutachtenpflicht des SCC.  Das SCC bietet im Rahmen dieser Gutachtenpflicht umfassende kompetente Beratung bei der Planung und Beschaffung von IT-Hardware und Software, unabhängig vom geplanten Investitionsvolumen, an. Das SCC hat jeweils aktuellen Überblick über die Vorhaben innerhalb des KIT und kann daher Maßnahmen koordinieren und Beschaffungen bündeln und so im Sinne von Effizienz und Wirtschaftlichkeit zur Kostenreduzierung beitragen. Dies gilt u.a. auch besonders bei Abschluss von Lizenzverträgen mit Softwareherstellern und anderen Vertragspartnern, sowie für die Beschaffung von Standardgeräten wie z.B. Arbeitsplatzcomputer, Peripherie, mobile Geräte, Zubehör und Verbrauchsmaterialien.

Beratung

Die Beratung umfasst die Planung, Konzeption, ggf. Antragstellung und die Beschaffung von IT-Geräten und Software. Häufig übernimmt das SCC auch die komplette finanztechnische Abwicklung von Großprojekten im IT-Umfeld.

 

Beschaffung:

Formulare der Verwaltung KIT Campus Süd

Online-Shop des KIT Campus Süd:
Hard- und Softwareprogramm

Gutachten:

Die IT-Hardware und Softwarebeschaffungen aller Einrichtungen des KIT Campus Süd ab einer Investitionssumme von 5000 € unterliegen nach dem Landeshochschulgesetz  von Baden-Württemberg der Gutachtenpflicht des SCC. Diese Verpflichtung ist im Genehmigungsprozesse des seit 1.1.2009 eingeführten SRM Systems am KIT Campus Süd abgebildet. Besondere Anträge hierfür sind deshalb nicht mehr nortwendig.