Bestimmungen zur Nutzung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur
Folgende Bestimmungen sind bei der Nutzung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (IuK) am KIT einzuhalten:
- Ordnung für die digitale Informationsverarbeitung und Kommunikation (IuK) am Karlsruher Institut für Technologie
- Bei Verarbeitung personenbezogener Daten auf SCC-Anlagen ist die Abteilung F&A des SCC schriftlich zu informieren.
- Weiterhin sind zu befolgen
- die Gebührenordnung (F&A)
- die Richtlinien für die Benutzung des KITnet
- Folgende Informationen gilt es ebenso zu beachten:
- der vom ALWR herausgegebene "Leitfaden zur verantwortungsvollen Nutzung von Datennetzen"
- die DFN-Benutzungsordnung
- Internet-Statuten