• Zugangsverwaltung zum Google-Play-Konto (Entwicklerkonto) des KIT

  • Das SCC verwaltet das KIT-Konto zur Veröffentlichung von Android-Apps im Google-Play-Store. Die DE RECHT des KIT prüft zuvor anhand eines kleinen Fragekatalogs, ob Apps unter diesem KIT-Konto als sog. KIT-Apps veröffentlicht werden sollen. Für genehmigte KIT-Apps erteilt die DE RECHT dem SCC den Auftrag, die Mailadresse des Entwicklers im Google-Play-Konto zu berechtigen.

Leistungsbeschreibung

Das SCC verwaltet den Google-Developer-Account des KIT, damit Android-Apps, die für KIT-relevante Belange entwickelt werden im App-Store veröffentlicht werden können. Die Es ist selbstredend, dass nicht jede beliebige App im KIT-Kontext veröffentlicht werden kann. Eine App muss dabei einige wichtige Kriterien erfüllen. Die Informationen darüber müssen der DE RECHT vorliegen und die DE RECHT beauftragt nach Prüfung aller Kriterien das SCC die App in Zusammenarbeit mit den App-Entwicklern im Developer-Konto zu berechtigen.

Mitarbeitende des KIT stellen Ihre Anfrage zur Veröffentlichung einer App per E-Mail (kit.edu) an die DE RECHT (felix.boehringer@kit.edu) und nennen neben dem Namen der App noch folgende Informationen:

  • Funktion und Inhalt der der App,
  • Zweck der Veröffentlichung (Forschung? Entwicklung? Transfer? Lehre? Andere gesetzliche Aufgaben des KIT?),
  • Anwenderkreis (Kundenstamm/Endnutzer, Privatpersonen und/oder Unternehmen oder andere wissenschaftliche Einrichtungen?),
  • bestehender oder potentieller Markt entweder für die App oder für die damit zusammenhängende Werbung oder Kundenakquise  oder für die inhaltlich durch die App erbrachten Leistungen,
  • Konkurrenz a) hinsichtlich der Lizensierung der App selbst oder b) hinsichtlich der damit verbundenen Werbewirksamkeit oder c) hinsichtlich der in der App gebotenen Leistungen.
  • Erfolgt bereits oder zugleich eine Veröffentlichung des Source Codes der App?

Die DE RECHT legt eine Akte zur App mit allen notwendigen Informationen an und beauftragt nach erfolgreicher Prüfung der rechtlichen Belange das SCC den Zugang für die App-Entwickler freizuschalten. Hierzu ist eine E-Mailadresse als Kontakt (bevorzugt eine Funktionsadresse) notwendig. Die Freischaltung des Zugangs sowie die Benachrichtigung der App-Entwickler erfolgt durch das SCC.

Enthaltene Leistungen

Erstellung eines Entwickler-Zugangs für die Bereitstellung einer Android-App, die im Rahnmen der KIT-Geschäftsprozesse (Forschung, Lehre, Innovation, Verwaltung) Verwendung findet im Google-Play-Store. Einschränkung des Zugangs auf die zu veröffentliche App.

Nicht enthaltene Leistungen

Support bei der App-Entwicklung und beim Betrieb. Die Klärung rechtlicher Fragen obliegt der DE RECHT (s. o.).

Organisatorische Voraussetzungen

App-Entwickler ist KIT-Angehöriger oder fremdentwickelte App wird von einer KIT-Organisation beauftragt.

Zustimmung der DE RECHT

Beauftragung geschieht durch DE RECHT

Technische Voraussetzungen

  • Internetzugang
  • E-Mailadresse des KIT