- Akademische Forschung und Lehre
- Geräte des KIT
- Mitarbeiter des KIT
- Studierende des KIT (auch auf privaten Geräten)
- siehe Lizenzbedingungen
COMSOL Multiphysics
COMSOL Multiphysics ist ein Programm zur Modellierung und Berechnung von Multiphysikproblemen, basierend auf partiellen Differentialgleichungen in 1 - 3 Dimensionen. Die aktuelle Version gibt es für unterschiedliche Betriebssysteme wie Linux, MS Windows oder macOS - s. COMSOL Multiphysics Systemvoraussetzungen.
Das SCC stellt eine begrenzte Anzahl von COMSOL Lizenzen bereit:
CKL Lizenzen (für Lehre und Studium am KIT: Lizenzserver scclic2.scc.kit.edu + Portnummer 1718)
- COMSOL Multiphysics (Basis-Modul)
- AC/DC
- Heat Transfer
- RF
- Structural Mechanics
- CAD Import Module
- CFD
- Batteries & Fuel Cells
- Particle Tracing
- Wave Optics
- LiveLink for MATLAB
- LiveLink for Excel
- u.w.
FNL Forschungslizenzen (für KIT Mitglieder: Lizenzserver scclic7.scc.kit.edu + Portnummer 1718)
- COMSOL Multiphysics (Basis-Modul)
- AC/DC
- Heat Transfer
- RF
- Structural Mechanics
- CAD Import Module
- CFD
- Chemical Reaction Engineering
- Batteries & Fuel Cells
- Particle Tracing
- Nonlinear Structural Materials
- Multibody Dynamics
- Wave Optics
- LiveLink for MATLAB
- LiveLink for Inventor
- LiveLink for Excel
- u.w.
Download: http://ftp.scc.kit.edu/pub/campus/COMSOL/
Zu all diesen Modulen gibt es eine umfangreiche Modellbibliothek, die es dem Benutzer leicht macht, sein Problem zu modellieren.
Installation
Studierende am KIT verwenden bei der Installation das Lizenzformat "port number @ hostname"
Port number: 1718
Host name: scclic2.scc.kit.edu
Um die Forschungslizenz zu nutzen verwenden Sie bei der Installation das Lizenzformat "port number @ hostname"
Port number: 1718
Host name: scclic7.scc.kit.edu
COMSOL-Aufruf ohne GUI auf Windows-Rechner
COMSOL Multiphysics Modelle werden i.d.R. unter der grafischen Oberfläche (GUI) entwickelt, in einer Datei id.mph abgespeichert und dann gerechnet. Soll COMSOL unter Windows den numerischen Teil im Batchmodus ohne GUI ausführen, ist das Kommando
comsolbatch
im Windows Command Line (DOS) Eingabefenster oder in einer BAT-Datei zu verwenden. Das könnte z. B. so aussehen:
comsolbatch -inputfile backstep.mph -outputfile backstep_result.mph -batchlog backstep_report.log
Die BAT-Datei "backstep_job.bat" könnte dann so aussehen:
REM set file name and path:
set NAME_INPUT_FILE=backstep
set PATH_INPUT_FILE=D:\test\comsol
set PATH_COMSOL_COMMAND="C:\Program Files\COMSOL\COMSOL61\Multiphysics\bin\win64"
REM start comsolbatch:
set INPUT_FILE="%PATH_INPUT_FILE%\%NAME_INPUT_FILE%.mph"
set OUTPUT_FILE="%PATH_INPUT_FILE%\%NAME_INPUT_FILE%_result.mph"
set LOG_FILE="%PATH_INPUT_FILE%\%NAME_INPUT_FILE%_report.log"
%PATH_COMSOL_COMMAND%\comsolbatch -inputfile %INPUT_FILE% ^
-outputfile %OUTPUT_FILE% -batchlog %LOG_FILE%
Die COMSOL Berechnung kann per Doppelklick auf die BAT-Datei gestartet werden. Weitere Informationen zum Kommando „comsolbatch“ ist in "COMSOL_referenceManual" zu finden.
COMSOL-Aufruf auf den Linux-Clustern des SCC
Bei großen Modellen ist es nötig, diese auf Rechnern mit höherer Leistungsfähigkeit im Batchmodus zu rechnen, am SCC z.B. auf dem bwUniCluster . Hier werden Rechenjobs mit großen Hauptspeicheranforderungen, großem Plattenplatzbedarf und Parallelisierung auf mehreren bis vielen Prozessoren unter einem Jobmanagementsystem gerechnet. So können auch COMSOL Jobs auf diesen Systemen gestartet werden.
Auf den SCC Parallelclustern wird ein Modulkonzept eingesetzt. Sie müssen, bevor Sie mit einem COMSOL Produkt arbeiten können, das entsprechende Modul laden. Alle vorhandenen Software-Module erhalten Sie, indem Sie
module avail
eintippen. Um das Modul der aktuellen Version von COMSOL zu laden, geben Sie Folgendes ein:
module load cae/comsol
oder Sie laden die gewünschte Module Version mit
module load cae/comsol/6.0
Es folgt ein Skript-Beispiel "backstep_job" für den bwUniCluster, wie ein COMSOL Job für einen Knoten mit 20 Prozessoren aussieht:
#!/bin/sh
#SBATCH --nodes=1
#SBATCH --ntasks-per-node=2
#SBATCH --cpus-per-task=10
#SBATCH --partition=single
#SBATCH --time=2:00:00
#SBATCH --mem=90gb
module load cae/comsol/6.0
comsol batch -usebatchlic -np 20 -tmpdir $TMP -data $TMP/data -autosave off \
-inputfile backstep.mph -outputfile backstep_result.mph -batchlog job_${SLURM_JOB_ID}.log
(wurde im Preprocessing eine CKL Lizenz verwendet, ist die Option -usebatchlic auszulassen)
Der COMSOL-Job wird wie folgt abgeschickt:
sbatch backstep_job
Beim Multinode-Modus für das Rechnen auf verteilten Knoten kann COMSOL mit den Optionen "-np" (multithreads) und "-nn" (multinodes) gestartet werden. Eine Berechnung auf zwei Knoten und 20 Prozessoren sieht das Shell-Skript backstep_job folgendermaßen aus:
#!/bin/sh
#SBATCH --nodes=2
#SBATCH --ntasks-per-node=2
#SBATCH --cpus-per-task=10
#SBATCH --partition=multiple
#SBATCH --time=2:00:00
#SBATCH --mem=90gb
unset MPI_ROOT
module purge
module load cae/comsol/6.0
source comsolinit
comsol batch -usebatchlic -nn 2 -np 20 -tmpdir ${TMP} -data $TMP/data -autosave off \
-inputfile backstep.mph -outputfile backstep_result.mph -batchlog job_${SLURM_JOB_ID}.log
(wurde im Preprocessing eine CKL Lizenz verwendet, ist die Option -usebatchlic auszulassen)
Eine komfortablere Möglichkeit, einen COMSOL-Job ohne Shell-Skript zu starten, bietet das Kommando comsoljob:
comsoljob -i INPUT -o OUTPUT -t TIME -m MEMORY [-n NODE][-c TASKS]
[-p PROCS][-q QUEUE][-L CKL][-e SCRATCH][-s STRING]
-i Inputfile (notwendig)
-o Outputfile
-t CPU-Zeit in Minuten (notwendig)
-m Gesamt-Hauptspeicherbedarf in MByte (notwendig)
-n Anzahl der Knoten; Vorbesetzung: 1
-p Anzahl der Prozesse pro Knoten (ntasks-per-node); Vorbesetzung: 1
-q Queue-Klasse/ Partition; Voreinstellung: single/ multiple
-c cpus-per-task (optional)
-L Preprocessing mit CKL Lizenz: "CKL"
-e Umgebungsvariable fuer Scratchverzeichnis; Vorbesetzung: ''$TMP"
-s String mit weiteren Optionen
Hier werden die Parameter für den COMSOL-Aufruf und für das Batchsystem gemeinsam generiert und gestartet. Der obige Job sieht dann folgendermassen aus:
module load cae/comsol/6.0
comsoljob -i backstep.mph -o backstep_result.mph -m 90000 -n 2 -p 20 -t 120
(wurde im Preprocessing eine CKL Lizenz verwendet, ist die Option -L CKL zu verwenden:
comsoljob -i backstep.mph -o backstep_result.mph -L CKL -m 90000 -n 2 -p 20 -t 120)
Eine weitere Möglichkeit, das COMSOL System an die Rechnerumgebung anzupassen, besteht darin, die grafische Oberfläche als Client auf einem dafür geeigneten Rechner auszuführen, während der numerische Teil als Server auf einem anderen Rechner arbeitet. Informationen dazu findet man im "COMSOL Installation and Operations Guide".
Akademische Nutzungsvereinbarung der Simulationssoftware COMSOL Multiphysics
Das SCC hat eine akademische Lizenz von Comsol Multiphysics GmbH erworben. Diese Lizenz lässt nur eine akademische Nutzung von Comsol Multiphysics für Angehörige des KIT zu. Die Comsol Multiphysics GmbH versteht unter akademischer Nutzung Folgendes:
Die Lizenz/en der Software COMSOL Multiphysic:
…
wird/werden ausschließlich als akademische Lizenz im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Comsol Multiphysics GmbH, welche die Nutzungsbedingungen der COMSOL AB (EULA) ergänzt, genutzt:
„ […] 'Akademische Lizenzen' sind ausschließlich für Forschung und Ausbildung, mithin den nichtkommerziellen Gebrauch bestimmt und dürfen nur an Schulen und Hochschulen installiert werden. Die Nutzung von COMSOL Multiphysics ist streng begrenzt auf die Lehre und nichtkommerzielle Forschung. Ergebnisse, die mit akademischen Lizenzen erstellt wurden, dürfen nicht für kommerziellen Gebrauch verwendet werden. Mit den preisgünstigeren Akademischen Lizenzen soll die reine Forschung und Ausbildung gefördert, aber eine Umgehung höherpreisiger Lizenzen für die wirtschaftliche Verwertung verhindert werden. Sollte ein Missbrauch festgestellt werden, berechnen wir automatisch den Differenzbetrag zu unseren kommerziellen Listenpreisen. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Lizenznehmer verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen für akademische Lizenzen schriftlich zu bestätigen und die Nutzer über die Nutzungsbedingungen nachweislich zu unterrichten.[…]“
… im Konkreten bedeutet das:
1. Installation: Akademische Lizenzen dürfen ausschließlich auf Computern in akademischen Einrichtungen (d.h. Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und allgemeinbildenden Schulen) eingesetzt werden. Jegliche andere Installation ist nicht gestattet.
2. Nutzung: Akademische Lizenzen dürfen nur für die akademische Forschung und Lehre verwendet werden. Jegliche andere Nutzung, insbesondere für Dienstleistungen oder Kooperationen mit Industrie bzw. industrienahen Forschungsinstituten ist nicht gestattet.
3. Für Klassenraumlizenzen (CKL) gilt zusätzlich:
- Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu Lehrzwecken und Übungen im Rahmen von Kursveranstaltungen bzw. für Bachelor- oder Masterarbeiten. Akademische Forschung und Promotionen sind ausgeschlossen.
- Supportanfragen werden nur für die Lehrkräfte und den Administrator der Lizenz beantwortet.
…
Den kompletten Vertrag finden Sie auf dem FTP-Server ftp://ftp.scc.kit.edu/pub/campus/COMSOL/.
AGB Comsol Multiphysics
§ 1 - Anwendungsbereich
(1) Die Comsol Multiphysics GmbH („Comsol“) mit Sitz in Göttingen erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten im Verkehr mit Unternehmen auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben den AGB des Kunden ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir unsere Lieferungen und Leistungen in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vorbehaltlos erbringen.
(3) Comsol ist jederzeit dazu berechtigt, diese AGB für künftige Verträge zu ändern. Comsol sendet auf Nachfrage (info) die aktuell gültigen AGB zu. Mit dem jährlichen Wartungsangebot (CMM) erhält der Kunde die aktuellen AGB. ∂ comsol de
§ 2 - COMSOL Multiphysics Maintenance (CMM), nachfolgend „Wartung“ genannt
Alle nachfolgend genannten COMSOL Multiphysics Lizenzen - ausgenommen Jahreslizenzen und CATIA V5-
Importmodul-Lizenzen - sind Dauerlizenzen und beinhalten ab Kaufdatum 12 Monate Wartung, bestehend aus Support, kostenfreier Upgrade- und Updateberechtigung und Zugriff auf unser Userportal (u.a. Modelldatenbank, Knowledge Base, Video-Tutorials und das Community-Forum) unter www.comsol.de. Für 20 % der zum Erneuerungsdatum gültigen Preise verlängert sich die Wartung um ein weiteres Jahr. Für das CATIA
V5-Modul berechnen wir 30 % der zum Erneuerungsdatum gültigen Preise. Angebote für Wartungsverlängerungen (CMM) werden Ihnen automatisch zwei Monate vor Ablauf per E-Mail zugestellt. Mit der rechtzeitigen Bestellung gewährleisten Sie eine lückenlose Verfügbarkeit sowohl des technischen Supports als auch aller Programmupdates und sorgen so für die kostengünstigste Wertsteigerung Ihres Softwarepakets.
Ist der Zeitraum des kostenfreien Wartungsanspruchs abgelaufen, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese setzt sich zusammen aus der rückwirkend zu zahlenden CMM-Gebühr sowie einer Wiederaufnahmegebühr.
Support Unser technischer Support soll Ihnen ein effizientes Arbeiten mit COMSOL Multiphysics ermöglichen. Hierzu bieten wir auch allgemeinen technischen Support zum Umgang mit dem Programm an, um Ihnen bei einzelnen Fragestellungen zur Modellierung weiterzuhelfen. Unseren Support erreichen Sie per Telefon, E-Mail oder über unser Internetportal http://www.comsol.de/support. Support beinhaltet Bugfixing- und Installationssupport sowie allgemeinen technischen Support in wirtschaftlich angemessenem Aufwand. Bei darüber hinausgehenden Fragestellungen unterstützt Sie gerne unser Support-Team im Verbund mit unseren Consulting-Partnern.
Bitte beachten Sie, dass wir Supportanfragen im Rahmen der Wartung nur unter Angabe einer gültigen Lizenznummer bearbeiten können.
Für einen schnellen Einstieg in die Software empfehlen wir Ihnen unsere Einführungskurse zu verschiedensten
Themengebieten: http://www.comsol.de/training/.
§ 3 - Software-Lizenzverkauf
(1) Comsol verkauft die COMSOL Software zur Nutzung ausschließlich gemäß dem „COMSOL AB Software License
Agreement“ (Endbenutzer-Lizenzvertrag - EULA) in englischer Sprache. Vertragspartner sind die Comsol Multiphysics GmbH als Lizenzgeber und der Kunde als Lizenznehmer. Dieser Lizenzvertrag wird Bestandteil des Kaufvertrags, liegt der Software bei und kann vorab von uns angefragt oder im Internet unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden: www.comsol.de/sla.
(2) Die Bestimmungen dieser AGB haben Vorrang vor Bestimmungen des „COMSOL AB Software License Agreement“, insbesondere Weitergabe der Software an Dritte, Rechte bei Mängeln (Gewährleistung), Haftung, Rechts- und Gerichtswahl gemäß deutschem Recht. Jede vom Kunden innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworbene Comsol Software kann innerhalb der EU bzw. des EWR installiert und genutzt werden. Die Lizenzverwaltung (Maintenance) erfolgt durch die Comsol Vertretungen in den jeweiligen Ländern, deshalb erfolgt ein Transfer durch Rücksprache mit der Comsol Niederlassung im Ursprungs- und Zielland.
(3) Lizenzformen
Die Umstellung von rechner- bzw. personengebundenen Lizenzen ist nur während der Wartungszeit und maximal
2-mal pro Jahr kostenfrei möglich. Das Ausstellen eines neuen Lizenzfiles ist jeweils nur bis zur vorletzten COMSOL-Version möglich. Bei Erweiterung der Lizenz um zusätzliche Module werden die Wartungszeiträume der bestehenden Lizenz angeglichen.
Akademische Lizenz
„Akademische Lizenzen“ sind ausschließlich für Forschung und Ausbildung, mithin den nicht- kommerziellen
Gebrauch bestimmt und dürfen nur an Schulen und Hochschulen installiert werden. Ergebnisse, die mit akademischen Lizenzen erstellt wurden, dürfen nicht für kommerziellen Gebrauch verwendet werden. Davon ausgenommen sind der erlaubte Vertrieb vom Lizenznehmer mit Hilfe der Software hergestellter Lizenznehmer Applikationen, selbst für Profit, sofern die Applikation nicht gemäß einer vertraglichen Verpflichtung erstellt wurde. Sollte ein Missbrauch festgestellt werden, berechnen wir automatisch den Differenzbetrag zu unseren kommerziellen Listenpreisen. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Lizenznehmer verpflichtet, diese Nutzungsbedingungen für akademische Lizenzen schriftlich zu bestätigen und die Nutzer über die Nutzungsbedingungen nachweislich zu unterrichten.
Einzelplatzlizenz (CPU)
Eine CPU-Lizenz ist eine Einzelplatzlizenz, die an einen bestimmten Computer (unabhängig vom Betriebssystem)
gebunden ist und nur an diesem genutzt werden darf. Die Lizenz ermöglicht den Zugriff auf COMSOL Multiphysics
durch alle im System bekannten Benutzer (mehrere Instanzen des Programms können zeitgleich geöffnet werden). Die Möglichkeit eines Remotezugriffs ist nicht gestattet.
Personengebundene Lizenz (NSL)
Eine NSL Lizenz (Named User Single License) erlaubt einem namentlichen Nutzer die Software auf bis zu vier
individuellen Computern zu installieren und gleichzeitig auf zwei dieser Computer zu nutzen.
Netzwerklizenz (FNL)
Die Netzwerklizenz (FNL=Floating Network License) erlaubt die gleichzeitige Nutzung der Software für eine festgelegte Anzahl (Anzahl der Netzwerklizenzen) an Nutzern. Die Nutzung der Lizenz ist dabei nicht auf namentliche Nutzer bzw. bestimmte Betriebssysteme eingeschränkt. Die Installation von COMSOL-Softwarekomponenten auf beliebigen Computern im Netzwerk ist erlaubt, sofern diese durch den Lizenzserver verwaltet werden. Alle Netzwerklizenzen sind clusterfähig (keine Einschränkung bezüglich der Anzahl der Knoten und Kerne).Eine Nutzung über verschiedene Länder hinweg ist nur mit der zusätzlichen Option „weltweite Lizenz“ gestattet.
Server Lizenz (CSL)
Eine Server Lizenz (CSL=Comsol Server License) berechtigt eine bestimmte Anzahl von Nutzern gleichzeitig
die Software zusammen mit einer Lizenznehmer Applikation oder die Software eingebunden in eine Hardware in
Verbindung mit einer Lizenznehmer Applikation zu nutzen. Jeder Nutzer muss eine CCL Lizenz (Comsol Client
License) haben, um eine Verbindung zu einer autorisierten CSL Software herzustellen. Die CSL Lizenz erlaubt eine weltweite Nutzung, nicht nur für eigene, sondern auch für Zwecke Dritter.
Klassenraumlizenz (CKL)
Eine Klasssenraumlizenz ist eine Netzwerklizenz für 30 studentische Arbeitsplätze eines Klassenraums (CKL=Class Kit License) ohne Clusterfähigkeit. Supportanfragen für die CKL können ausschließlich über Dozenten, Tutoren bzw. die Systemverwaltung der CKL gestellt werden.
Akademische Serverlizenz (ASL)
Die ASL gestattet bis zu 300 Nutzern gleichzeitig jeweils 4 Sitzungen einer COMSOL Application auszuführen.
Supportanfragen für die ASL können über die Verwaltung der ASL-Lizenz gestellt werden.
Jahreslizenzen für kommerzielle Kunden (TL)
Für Jahreslizenzen (TL = Term License) berechnen wir 65 % der aktuell gültigen Listenpreise. Für die Umwandlung in eine Dauerlizenz nach 12 Monaten berechnen wir Ihnen den dann aktuellen Neuanschaffungspreis von 100%.
Testlizenz
Eine kostenfreie Testlizenz ist ausschließlich für Evaluierungszwecke bestimmt und darf weder kommerziell d.h. für den Produktiveinsatz noch für Forschungszwecke verwendet werden. Sie ist zeitlich befristet und personengebunden, falls nicht anders vereinbart.
§ 4 - Hardware-Bundles
COMSOL Multiphysics bietet neben reinen Softwarepaketen aufeinander abgestimmte vorinstallierte Systeme (Hard- und Software) an. Wir haben passende Systeme für den mobilen Einsatz, Workstations bzw. Serversysteme.
Bei Systemen mit Produkten von Fujitsu gelten für die produkteigene Software die Lizenzbestimmungen und für den Produktsupport die Supportbestimmungen von Fujitsu, die Bestandteil des Kaufvertrags werden und kann vorab von uns angefragt oder im Für die Software von COMSOL auf diesen vorinstallierten Systemen gelten die Bestimmungen dieser AGB. Die Rückgabe Policy von Fujitsu für diese Systeme ist ausgeschlossen. Eine Haftungsregelung im Angebot der Comsol Multiphysics GmbH hat Vorrang vor diesen AGB.
§ 5 - Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird Comsol bei der Durchführung von Leistungen unterstützen. Diese Mitwirkungspflichten gehören zu den für den Vertragszweck wesentlichen Vertragspflichten des Kunden. Hierzu gehören u.a.:
a) Die Mitteilung von geänderten Hardwaredaten ggf. zur Anpassung von Lizenzcodes.
b) Das umgehende In-Kenntnissetzen über den Wechsel des bzw. Informationen über weitere Nutzer der lizenzierten COMSOL Pakete (Name, Adresse, Telefon, E-Mail) für die Berechtigung zu Supportanfragen.
Die Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten führt zum Verlust des Wartungsanspruchs.
c) Die unverzügliche Meldung von Missbrauch.
Bei nachweislichem Missbrauch erfolgt eine automatische Nachbelastung des entsprechenden Lizenzpreises
vorbehaltlich der gerichtlich festzustellenden tatsächlichen Ansprüche.
§ 6 – Schulung / Coaching
Kurse Comsol bietet ein umfangreiches Schulungsprogramm zu allen COMSOL-Produkten und weiterführenden Themen an, welches sowohl Einsteigern als auch fortgeschrittenen COMSOL-Anwendern gerecht wird. Das Schulungsangebot umfasst Schulungen an unseren weltweiten Standorten, On-Site Schulungen bei Ihnen vor Ort sowie Webinare. Sie finden die aktuellen Kurse unter www.comsol.de/training.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
§ 7 - Vertragsabschluss und Vergütung
(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise gelten zzgl. der geltenden Umsatzsteuer.
(2) Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Auftrags durch Comsol oder mit dem Versand der bestellten Ware zustande.
(3) Alle Leistungen werden sofort in Rechnung gestellt, auch Teilleistungen und künftige Leistungspakete. Rechnungen von Comsol sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bitte geben Sie bei einer Bestellung unsere Angebotsnummer an.
(4) Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, sofern sein Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 - Lieferung und Eigentumsvorbehalt
(1) Comsol erbringt die nach dem Vertrag geschuldeten Lieferungen ihrer Produkte innerhalb der vertraglich
vereinbarten Lieferfristen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind alle Lieferfristen ca. Fristen. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und verlängern sich unabhängig hiervon um den Zeitraum, in dem Comsol durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder vergleichbare Umstände) darin gehindert ist, die Lieferung der Produkte termingerecht auszuführen. Comsol wird den Kunden über absehbare Verzögerungen stets informieren und darum bemüht sein, die Lieferung der Produkte termingerecht zu erbringen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer und ist der Versand von Produkten vereinbart worden, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Produkte an ein Beförderungsunternehmen auf den Kunden über.
(3) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Comsol. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle tritt der Kunde jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist. Soweit die Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
§ 9 - Weitergabe der Software an Dritte
Der Kunde als Lizenznehmer darf die gekaufte Software nur an Dritte weitergeben, wenn (i) der Kunde die Software (einschließlich aller Sicherungskopien und Lizenzschlüssel) vollständig bei sich löscht, (ii) der Kunde eine schriftliche Deinstallationserklärung mit seinem Namen, der Lizenznummer und Namen sowie Anschrift des Erwerbers gegenüber Comsol abgibt und (iii) der Erwerber sich vor der Weitergabe zur Einhaltung der Lizenzbedingungen (siehe § 2 AGB und Lizenzvertrag) gegenüber Comsol verpflichtet. Der Kunde wird den Erwerber hierzu vor Weitergabe der Software ausdrücklich hinweisen.
§ 10 - Rechte bei Mängeln
(1) Comsol gewährleistet, dass die Ware bei Erhalt im Wesentlichen die in der mitgelieferten Dokumentation
beschriebenen Funktionen ausführt, bei Software vorausgesetzt, sie wird entsprechend den Mindestvoraussetzungen für das Betriebssystem und der Computerhardware eingesetzt. Geringfügige Abweichungen von den in der Dokumentation beschriebenen Funktionen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Andere Dokumente und Aussagen sind für die Beschaffenheit des Produkts unbeachtlich.
(2) Kunden, die Unternehmer sind, haben die Vertragsgemäßheit der gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und dabei entdeckte offensichtliche Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Wird die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige versäumt, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff HGB für Unternehmer.
(3) Für Kunden, die Unternehmen sind, leistet Comsol innerhalb eines Jahres für Mängel des Produkts nach
unserer Wahl Gewähr durch Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Bei Testlizenzen besteht keine
Gewährleistung.
§ 11 - Haftungsbegrenzung
(1) Comsol haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden, Beschaffenheits- und
Herstellergarantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Comsol nur, wenn
eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung
ist (Kardinalpflicht) und ein solcher Schaden typischerweise vorhersehbar war. Jede weitere Haftung wird
ausgeschlossen. Bei Testlizenzen ist die Haftung auch für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
(3) Die Haftungsbegrenzung für COMSOL Multiphysics gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden.
§ 12 - Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen der AGB bzw. des Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses und gehen den Kunden spätestens mit dem Wartungsangebot (CMM) zu. Bei Abweichungen zwischen den in diesen AGB genannten Preisen und der allgemeinen Preisliste von Comsol, gelten die Preise der aktuellen Preisliste von Comsol.
(2) Für die von Comsol auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts (EGBGB) und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) über den internationalen Warenkauf.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Göttingen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.
(4) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame Bestimmung
ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für eine Vertragslücke.